Wie wir helfen:

Mit wenig Geld Großes bewirken

Unsere Patenschaften sollen dauerhaft wirken und den Menschen in Madhya Pradesh helfen aus dem Kreislauf der Armut auszusteigen.

Wir helfen in vier Bereichen:

1. Bildung

  • Kindergarten, Schulbildung bis zum Abitur
  • Ausbildung in Landwirtschaft
  • Begleitung nach Ausbildungsende

2. Hilfe für Kinder

  • Hilfe für Kinder, die durch Eltern, Familie, Dorfgemeinschaft nicht versorgt werden können; alle Altersgruppen; ethnische Minderheiten; konfessionsunabhängig
  • Aufnahme in „Hostels“ und „Boardings“
  • Aufklärungsarbeit zur Bildung von Kindern in den Dörfern
  • Grundversorgung – Ernährung, Kleidung, Medizin, Hygiene

3. Sonderhilfsprogramme

  • Bahnhofs- und Straßenkinderprojekt in Khandwa
  • Bildungsoffensiven für Kinder aus  Nomaden-/Randgruppen („Dalits“ und „Tribals“)
  • Health Awareness Programm (Miles to Help)

4. Schnittstellen ohne Finanzierung durch den Patenschaftskreis

  • Buschkrankenhäuser
  • Lepra Stationen
  • Frauenprogramme

Langfristiges Ziel bleibt die Anschubfinanzierung für ein eigenständiges Bildungs- und Versorgungssystem in den ländlichen und unter extremer Armut leidenden Regionen, in denen wir im Bundesstaat Madhya Pradesh tätig sind

Wohlbehütet

Was sind Boardings und Hostels

Boardings

In unseren Boardings erhalten die Kinder Ernährung, Kleidung, medizinische Versorgung, Schulunterricht und zum Teil wohnen sie dort. Sie sind mit Internaten zu vergleichen und befinden sich in der Diözese Khandwa. Sie werden vor Ort von einem katholischen Bischof geleitet und von Priestern und Ordensschwestern geführt.

Hostels

An einigen Standorten haben wir neben den Boardings auch Hostels, in denen die Kinder Schlafen und Essen. Nahezu alle Boardings verfügen über kleine „Apotheken“ mit denen nicht nur die medizinische Grundversorgung unserer Boarding-Kinder, sondern auch die Dorfbewohner mit Medikamenten versorgt werden. Medizinisch ausgebildete Schwestern nehmen diese verantwortungsvolle Aufgabe für die Menschen wahr, die ansonsten keinen Zugang zur Schulmedizin haben. Unsere Hilfe beschränkt sich nicht nur auf die Versorgung der Kinder in den Boardings und Hostels, sondern wir legen sehr viel Wert auf die schulische Ausbildung der Kinder.

Kindergarten

Die Kleinsten besuchen den Kindergarten und lernen dort bereits Englisch. Wir begleiten sie von der 1. Klasse bis zum Abitur oder bis zum Ende ihrer Ausbildung und während ihres Studiums oder ihrer Ausbildung zum Landwirt. Diese Hilfe wird mit der Übernahme von Patenschaften und Spendengelder gewährleistet! Bei allem, was zu tun ist, darf das wichtigste nicht vergessen werden: Die Kinder erhalten Tag für Tag die fehlende Liebe und Zuwendung, die sie sonst nie erfahren würden!

Einfach mitmachen

Werden Sie Pate!

Es gibt viele Möglichkeiten, den Patenschaftskreis Indien zu unterstützen:

Übernehmen Sie Kinderpatenschaften

Begleiten Sie ein oder mehrere Kind von der Aufnahme in einem unserer Boardings bis zum Abschluss der Ausbildung. Mit nur 25,– € monatlich ist die Zukunft eines Kindes gesichert.

Unterstützen Sie eines unserer Projekte

Mit einer einmaligen Spende oder regelmäßiger Unterstützung können Sie schon mit kleinen Beträgen viel Gutes bewirken.
Egal wie Sie sich entscheiden: Ihre Hilfe kommt dort an, wo sie dringend benötigt wird. Viele Pateneltern unterstützen uns seit der Gründung unseres Vereins – sie sind von unserer Arbeit überzeugt. Begleiten Sie uns gerne auch auf eine unserer Reisen nach und erleben Sie es selbst.
Der Patenschaftskreis Indien e.V. verzichtet auf Bankeinzugsermächtigungen und Beitrittserklärungen. Die Paten oder Spender unseres Vereins gehen keine Verpflichtungen ein und entscheiden selbst, wann und wieviel sie spenden wollen.

Um Pate eines Kindes in unseren Boardings zu werden bitten wir um einen Anruf, ein Schreiben, eine Mail oder Sie richten einfach einen Dauerauftrag bei Ihrer Bank ein. Diesen Dauerauftrag können Sie jederzeit kündigen und damit die Patenschaft beenden.

Der Patenschaftskreis Indien e. V. ist  beim Finanzamt Langen als „ausschließlich unmittelbar gemeinnützigen Zwecken dienend“ anerkannt  und die Spenden daher abzugsfähig.